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Beschreibung

Seit der Gründung meiner Kanzlei verstehe ich mich in erster Linie als Allgemeinanwältin.

Deshalb habe ich von einer Beschränkung meiner beruflichen Tätigkeit auf die während des Studiums vertieften, von der Wahlfachgruppe „Kollektives Arbeitsrecht, Mitbestimmungsrecht, Arbeitsgerichtsverfahren“ umfassten Bereiche ebenso abgesehen, wie von einer Spezialisierung auf den von mir während des Referendariates ausgewählten Schwerpunktbereich „Arbeits- und Sozialrecht“ oder sonstige Rechtsgebiete.

Ohne die Tätigkeit als Allgemeinanwältin in Zukunft auf bestimmte Rechtsgebiete einschränken zu wollen, betrafen die seit Gründung meiner Kanzlei im Jahre 2001 erbrachten Dienste zumeist folgende Rechtsgebiete:

Forderungsbeitreibung, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht