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Beschreibung

Die Kanzlei wurde 1954 durch Rechtsanwalt Richard Kellermann gegründet. Sie wird nunmehr durch RA Gunther Kellermann geleitet.

Durch die erfolgreiche Tätigkeit der Kanzlei haben sich Beziehungen zu unseren Klienten aufgebaut, die teilweise jahrzehntealt sind. Unsere Kanzlei ist der „Firmenanwalt" bzw. „Familienanwalt".

Wir bemühen uns, dem Vertrauen, das uns unsere Klienten entgegenbringen, gerecht zu werden. Ziel unserer Tätigkeit ist, das für unsere Klienten optimale Ergebnis zu erzielen, das maximal Erreichbare durchzusetzen. Dies ist nur möglich, weil wir selbst dem Anspruch genügen wollen, die Besten zu sein.

Unsere Tätigkeit wird durch unsere Mitarbeiterinnen tatkräftig unterstützt. Diese sind bereits langjährig in unserer Kanzlei tätig und verfügen über detaillierte fachspezifische Kenntnisse.

Auch abgelegene und schwierige Rechtsgebiete, werden durch unsere Kanzlei zügig und effizient bearbeitet. Hierzu gehören beispielsweise gesellschaftsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Probleme.

Hierzu bedienen wir uns modernster Technologie. Gerne korrespondieren wir mit Ihnen auch per E-Mail.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Kellermann Mandate im Zivilrecht, Strafrecht, Familienrecht und Erbrecht, Baurecht und Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Kellermann hat Erfahrungen als Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Kanzleiabwickler, Richter am Schiedsgericht etc.

Rechtsanwalt Kolb bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate im Arbeitsrecht, Versicherungsrecht sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Fachanwalt
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht