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Kontaktinformationen
Beschreibung

Die Rechtsanwälte Schwartz-Uppendieck, Hölck und Steffen sind schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts und daneben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Entsprechend dieser Ausrichtung besitzen Herr Rechtsanwalt Hölck und Herr Steffen die Qualität als Fachanwalt für Familienrecht und Herr Rechtsanwalt Steffen zudem die eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Neben diesen Spezialisierungen ist die Kanzlei im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, des Erbrechts und des Straßenverkehrsrechts tätig.

Für alle Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Kanzlei sind regelmäßige Fortbildungen selbstverständlich, um ein stets auf den neuesten Stand gebrachtes Erfahrungswissen präsentieren zu können.

Tätigkeitsschwerpunkte
Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht
Fachanwalt
Arbeitsrecht, Familienrecht